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Natura 2000
 

Gerald Kisker, unser Schriftführer, hatte bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nachgefragt ob unser Vereinsgewässer in das Schutzgebiet Natura 2000 integriert ist. Die folgende Nachricht bekam er vom Landesverwaltungsamt.

Die Unstrut als Ihr Vereinsgewässer (von der Landesgrenze bis zur Mündung in die Saale) liegt größtenteils außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse. Somit greifen in diesen Abschnitten auch keine Schutzbestimmungen der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der NATURA 2000 − Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO).

Lediglich der Abschnitt zwischen Wennungen und Dorndorf liegt in dem FFH-Gebiet "Unstrutaue bei Burgscheidungen" (EU-Code: DE 4735-307, Landescode: FFH0272). Für diesen Bereich sind die Schutzbestimmungen des § 11 Abs. 1 und 2 N2000-LVO sowie der § 3 Abs. 6 Nr. 1 der gebietsbezogenen Anlage (Anlage Nr. 3.232), wonach Besatzmaßnahmen in Standgewässern nur nach Erlaubnis vorgenommen werden dürfen, zu beachten (https://www.natura2000-lsa.de/rechtliche-sicherung/natura-2000-landesverordnung/).

Die für FFH-Gebiete und somit für Ihr Vereinsgewässer zu beachteten Schutzbestimmungen umfassen beispielsweise das Verbot der Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung des Uferbewuchses (§ 11 Abs. 2 Nr. 2), die Anzeigepflicht für das Zurückschneiden von Röhrichtbeständen im Rahmen von Hegeplänen (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 c), der Besatz von Fließgewässern entsprechend der charakteristischen Fauna des betreffenden Fließgewässertypes gemäß EU-WRRL (§ 11 Abs. 2 Nr. 4), das Verbot des vorrätigen Anfütterns von Fischen (§ 11 Abs. 5), das Verbot zur Befahrung von Verlandungs- und Flachwasserbereichen mit dem Boot (§ 11 Abs. 2 Nr. 6 a) sowie das Verbot zur Verursachung von Lärm (§ 11 Abs. 2 Nr. 6 b). Da sich der Abschnitt Ihres Vereinsgewässers in einem FFH-Gebiet befindet, greifen hier nicht die Schutzbestimmungen für die Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) des § 11 Abs. 3 und 4 N2000-LVO.

Geschützten Uferbereiche befinden sich ausschließlich an der Elbe und betreffen somit nicht Ihr Vereinsgewässer. Schutzzonen mit freigestellten Angelstellen- und −strecken sind nur innerhalb von SPA-Gebieten verankert. Befahrungsverbote liegen für Ihr Vereinsgewässer nicht vor.
 

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